„Mit einem Bürgerbegehren bzw. einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger eines Kreises direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen.“
Diesen Schritt möchten wir nun gemeinsam gehen.
Bürgerbegehren für mehr Transparenz und Objektivität vor einer Schließung des Krankenhauses in Zell
Die Unterzeichnenden beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Cochem-Zell folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:
„Soll der Kreis Cochem-Zell die Möglichkeiten eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung) prüfen und bis zum Abschluss der damit einhergehenden Untersuchungen und Verhandlungen auf eine Zwischenfinanzierung ggf. unter kommunaler Beteiligung hinwirken und die so gewonnene Zeit nutzen, um offensichtliche Unklarheiten auszuräumen?“
Das Klinikum Mittelmosel in Zell ist für die regionale Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Beim Wegfall des Krankenhauses als stationärer Versorgung drohen tausenden Bürgerinnen und Bürgern in dringenden Notfällen unzumutbar lange Wege. Die Pläne zur Schließung des Krankenhauses wurden aber ohne Beteiligung der Betroffenen und ohne Darlegung verständlicher und objektivierbarer Argumente beschlossen und vom Landkreis als kommunalem Organ akzeptiert. Es braucht aber mehr Transparenz und Objektivität, was letztlich nur mit objektiven Analysen auf Basis eines externen Gutachtens erreicht werden kann.
FAQs
Wieso können nur wahlberechtigte Bürger aus dem Kreis Cochem-Zell unterschreiben?
Ein Bürgerbegehren in Verbindung mit einem Bürgerentscheid ist ein gesetzlich festgelegtes Verfahren der direkten Demokratie. Es kann Entscheidungen auf kommunaler Ebene herbeiführen.
In diesem Fall führt es zu einer Entscheidung des Kreises Cochem-Zell, ob über einen Gutachter objektive Argumente und Zahlen dargelegt werden, die die Entscheidung für oder gegen ein Krankenhaus plausibel machen. Nur damit kann überzeugend deutlich gemacht werden, wie unsinnig und unverantwortlich die Schließung des Krankenhauses in Zell ist.
Bürger, die z.B. in Traben-Trarbach wohnen, sind zwar von der Situation betroffen, haben aber rein wahltechnisch/-rechtlich keinen Einfluss auf Entscheidungen des Kreises Cochem-Zell.
Wo müssen die ausgefüllten Listen hin?
Die ausgefüllten Listen können bis zum 30. November bei den beiden Rathäusern in Zell abgegeben werden. Es ist sicher sinnvoll, sich ggf. in den anderen Ortschaften und Verbandsgemeinden selbst zu organisieren und sie dann gesammelt nach Zell zu bringen, damit nicht jeder einzelne für wenige Unterschriften fahren muss. Natürlich können die Listen auch per Post an das Rathaus in Zell geschickt werden. (Stadtverwaltung Zell, Schloßstraße 69; 56856 Zell Mosel)
Wie genau muss die Liste ausgefüllt werden?
Sehr genau. Die Listen werden in den Kommunen (also in den Wahlämtern der Verbandsgemeinden) mit den offiziellen Wählerverzeichnissen abgeglichen und wirklich Zeile für Zeile kontrolliert. Da müssen die angegebenen Daten vollständig und korrekt sein, damit sie anerkannt werden können.
Was passiert, wenn die Unterschriften zusammen sind und bei der Kreisverwaltung abgegeben werden?
Das Ergebnis des Bürgerbegehrens wird dann im Kreistag beraten. Das kann in seltenen Fällen kann dazu führen, dass der Kreis zusätzlich einen eigenen Vorschlag macht. Dann könnten später die Wähler über beide Vorschläge abstimmen.
Dann kommt es zu einem Wahlvorgang, so, wie bei einer ganz normalen Kommunalwahl. Nur wird dann eben nicht über Parteien oder Kandidaten entschieden, sondern auf dem Wahlzettel taucht die Frage auf, die auf den Unterschriftslisten steht. Die Wähler können dann über Briefwahl oder in ihrem Wahllokal in ihrem Ort ihr Kreuzchen bei „ja“ oder „nein“ machen.
Damit das rechtlich bindend ist, und von der Verwaltung entsprechend umgesetzt wird, ist die Frage entsprechend formuliert. Sie deckt sich übrigens in ihrer Formulierung fast wörtlich mit der Eingabe, die die Verbandsgemeinde Zell zusammen mit der Stadt Zell bereits in den Kreis gegeben hat, die aber mit lapidaren Bemerkungen einfach abgetan wurde.
Was passiert nach der Wahl?
Wenn die Mehrheit der Wähler für „ja“ gestimmt hat und die Wahlbeteiligung so hoch ist, dass 15% der Wahlberechtigten ausmacht (Das sollte ja wohl zu schaffen sein!), ist das Ergebnis der Frage mit einem Kreistagsbeschluss gleichzusetzen und ist für drei Jahre bindend, kann also nicht durch einen Gegenbeschluss einfach aufgehoben werden.